Ratenkredite
Begriff
Ratenkredite, so wie sie auch Bon-Kredit vermittelt, werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Geldinstituten unter verschiedenen anderen Namen wie z.B. Autokredit angeboten.
Geschichte
Ratenkredite gibt es in Deutschland seit den 50er Jahren. Anfänglich war der Ratenkredit das Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, in der heutigen Zeit wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Auch für Bon-Kredit stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar. Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz.
Abwicklung
Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden.
Sie werden meist als Blankokredite, also ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn oder Gehaltsabtretung ist normalerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von Fahrzeugen ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen. Einige Kreditinstitute verzichten jedoch nun schon (im Sinne einer effektiven und standardisierten Bearbeitung) auch bei solchen Finanzierungen auf die Sicherungsübereignung der Fahrzeuge. Die Rückzahlung eines Ratenkredites erfolgt in der Regel in gleich hohen Monatsraten. Die Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und eventuell die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen bei einem Ratenkredit liegen höher als bei einer Baufinanzierung, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Meistens werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert.
Oftmals wird mit einem Ratenkreditvertrag auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht.
Einige Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Inzwischen ist das Kreditvergabeverfahren auch bei vielen Filialbanken soweit standardisiert und vereinfacht, dass sich ein Vergleich der Konditionen zur Direktbank auf jeden fall lohnt, zumal bei den Filialbanken die weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe, wie z. B. der Abschluss einer Restkreditversicherung, nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben sind. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.
Normale Ratenkredite werden auch in die Schufa eingetragen.
Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als Kreditvermittler Ratenkredite von Banken an.
Rechtliches
Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde hat hierdurch u. a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem Kreditvertrag widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen). Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses u. a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur Kündigung von Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt.
Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Jedoch sind die Banken nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und dürfen eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen.
Kündigung durch die Bank
Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und
* es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits > drei Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und
* die Bank muss 2 mal gemahnt haben und dabei die Kreditkündigung angedroht haben.
Quelle: Wikipedia














